Bei der Frage nach der Finanzierung der Pflege für Sie oder Ihre Angehörige ist es sehr wichtig, über alle Ansprüche und Möglichkeiten informiert zu sein.
Viele Leistungen werden von der Pflegekasse oder Krankenkasse bezahlt.
Diese sogenannten Krankenkassenleistungen übernimmt die jeweilige Krankenkasse, wenn - eine Krankenhausbehandlung geboten, diese aber nicht ausführbar ist - mit häuslicher Krankenpflege eine stationäre Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt wird - die Krankenpflege das Ziel der ärztlichen Behandlung sichern soll. Dazu muss eine von der Krankenkasse genehmigte ärztliche Verordnung vorliegen. Pro Verordnung ist die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 € privat zu entrichten.
Unter Pflegeleistungen versteht man alle Leistungen, auf die Pflegeversicherte nach Überprüfung des tatsächlichen Bedarfs und bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen nach dem Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) Anspruch haben.
Anspruch auf Pflegeleistungen haben anerkannte Pflegebedürftige, Menschen mitDemenz, psychisch kranke und geistig behinderte Menschen, die zu Hause oder in Pflegeeinrichtungen versorgt werden.
Wenn die Pflegekasse nicht zahlt oder deren Zuschuss nicht ausreicht, dann zahlt ggf. auf Antrag das Sozialamt, sofern nur ein niedriges Einkommen / Vermögen des Pflegebedürftigen vorhanden ist.
Pflegegrade | Geldleistung
ambulant, |
Sachleistung
ambulant, |
Entlastungsbetrag
ambulant (zweckgebunden), |
Leistungsbetrag
vollstationär, |
---|---|---|---|---|
Pflegegrad 1 |
125 | 125 | ||
Pflegegrad 2 |
316 | 689 | 125 | 770 |
Pflegegrad 3 |
545 | 1.298 | 125 | 1.262 |
Pflegegrad 4 |
728 | 1.612 | 125 | 1.775 |
Pflegegrad 5 |
901 | 1.995 | 125 | 2.005 |
Pflegehilfsmittel
Die Kosten für Verbrauchsprodukte in Höhe von bis zu 40 Euro pro Monat werden von der Pflegekasse erstattet. Dazu gehören z. B. Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen.